Prüfungsbestandteile
Die rechtliche Grundlage für die Erste Staatsprüfung ist die Lehramtsprüfungsordnung I vom 19. Januar 2022 (SächsGVBl. S. 46).
Die Lehramtsprüfungsordnung I vom 19.01.2022 enthält im Teil 7 eine Übergangsregelung. Für Antragstellerinnen und Antragsteller, die spätestens für den Prüfungszeitraum Winter 2025/2026 zur Ersten Staatsprüfung zugelassen wurden, ist die Lehramtsprüfungsordnung I vom 29. August 2012 (SächsGVBl. S. 467), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Dezember 2020 (SächsGVBl. S. 738) geändert worden ist, anzuwenden (LAPO I alte Fassung = LAPO I a. F.).
Dies gilt auch für Antragstellerinnen und Antragsteller, die einen versäumten Prüfungsbestandteil nachholen oder eine Wiederholungsprüfung ablegen.
Die Erste Staatsprüfung besteht aus
- der wissenschaftlichen Arbeit (§ 11 LAPO I),
- den mündlichen Prüfungen (§ 12 LAPO I bzw. § 12 und § 12a LAPO I a. F.) sowie
- der schriftlichen Prüfung (§ 13 LAPO I).